Neuregelung des §14a EnWG

Am Ende ging es dann ganz schnell: Am 8.7.2022 wurde eine überarbeitete Fassung des §14a EnWG präsentiert. Im Wesentlichen räumt der Gesetzgeber hier der Bundesnetzagentur das Recht ein, inhaltlich die steuerbaren Lasten weiter auszugestalten, damit der weitere Gesetzgebungsprozess nicht weiter bremsen soll. Dabei wird manifestiert, dass dies über das intelligente Messsystem zu erfolgen habe und wirtschaftliche Anreize hier führend sein sollen. Ein positives Signal für die Digitalisierung der Energiewende der Ampelregierung finden konsekwent und HORIZONTE!