Die Markterklärung ist da – der Pflicht-Rollout startet!

Mit der am 31. Januar veröffentlichten Marktanalyse (Vs. 1.1) hat das BSI die formalen Voraussetzungen für den Startschuss des Pflicht-Rollout der intelligenten Messsysteme (iMSys) gegeben. Die formale Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme, in der Branche auch als Markterklärung bezeichnet, betrifft eine große Zahl der relevanten Einbaufallgruppen. Am 17. Februar 2020 soll es jetzt endlich losgehen!

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) haben die grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) nach der Markterklärung drei Jahre Zeit, um mindestens 10% der Einbaufälle für iMSys in ihrem Netzgebiet einzubauen (vgl. §§ 30 und 45 Abs. 1 Nr. 2 MsbG).

Drei Geräte unabhängiger Hersteller sind zertifiziert und am Markt verfügbar

Grundlage für die Markterklärung ist die Verfügbarkeit von 3 Smart-Meter-Gateways (SMGw) unterschiedlicher Hersteller. Dies wurde durch die Übergabe des Zertifikats am 19. Dezember 2019 an das Unternehmen EMH erreicht. Vorher hatten bereits die Hersteller Sagemcom Dr. Neuhaus (25. September) und die Mannheimer PPC (Dezember 2018) die Zertifizierung ihrer Geräte durch das BSI erreicht. Neben den drei SMGw‘s werden im intelligenten Messwesen auch Sicherheitsmodule unabhängiger Hersteller (drei Hersteller seit 2018 zertifiziert) sowie verschiedene sogenannte Smart-Meter-Gateway-Administratoren (39 zertifizierte Unternehmen) benötigt. Die formalen Voraussetzungen für den Start des Pflicht-Rollout, so das BSI, seien damit gewährleistet. In der Marktanalyse verweist das BSI auf die umfangreichen Anforderungen des § 21 MsbG, welche es samt den BSI-Sicherheitsstandards zu erfüllen gilt. Abbildung 1 stellt das Fundament für die Markterklärung im Überblick dar.

Abbildung 1: Abbildung 1: Prüfungsumfang der BSI-Marktanalyse (Quelle: BSI Marktanalyse v1.1, S. 6)

Wie geht es nun weiter?

Während 2019 lediglich eine geringe vierstellige Anzahl iMSys im Wirkbetrieb verbaut wurden, wird der flächendeckende Einbau in diesem Jahr Fahrt aufnehmen. Damit müssen nun die neuen Prozesse im Messwesen bei Messstellenbetreibern etabliert und stabilisiert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Erkenntnisse und Probleme, welche zumeist erst im Regelbetrieb feststellbar sind, sowohl Messstellenbetreiber als auch Gateway-Administratoren und Systemanbieter auch weiterhin stark beschäftigen werden.

Vorerst gilt die Markterklärung für Letztverbraucher. Sowohl die Gruppe der Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 10.000 bis 100.000 kWh als auch die verpflichtenden Einbaufälle mit einem Jahresverbrauch von 6.000 bis zu 10.000 kWh sind durch den Pflicht-Rollout betroffen. Der Einbau kann aber auch bei den sog. optionalen Einbaufällen bis 6.000 kWh gestartet werden. Für Letztverbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch oder solche mit einer RLM-Messung stellt das BSI zum aktuellen Zeitpunkt keine technische Möglichkeit zum Einbau von iMSys fest. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG verweist die Analyse auf die anstehenden Veränderungen am regulatorischen Rahmen für Smart Grids. Auch bei EEG- und KWKG-Anlagen scheitert die Markterklärung an noch fehlenden Tarifanwendungsfällen (TAFs 9 und 10), die mittels Software-Update aber kurzfristig bereitgestellt werden sollen. Schon zu einem vorgezogenen Termin, am 20. Oktober 2020, soll deshalb eine Überarbeitung der Marktanalyse veröffentlicht werden. Augenscheinlich wird hier nun mächtig Druck gemacht.

Viele Anwendungsfälle jenseits des Smart Meterings bereits möglich

Ungeachtet der erforderlichen Software-Updates kommt die Marktanalyse bereits zu dem Schluss, dass eine Vielzahl von Anwendungsfällen, auch jenseits des reinen Smart Meterings, bereits heute unterstützt werden können. In diesem Zusammenhang kommt dem CLS-Proxi-Kanal große Bedeutung zu. Über einen transparenten Kanal können demnach sowohl Smart-Grid-Funktionen als auch Anwendungen des Submeterings auf Basis der Infrastruktur des intelligenten Messwesens betrieben werden.

iMSys bedürfen jedoch der Weiterentwicklung

Auch wenn der Rollout nun endlich startet, ist es doch ernüchternd, wie viel Zeit die Entwicklung bis heute in Anspruch genommen hat. Die seit vielen Jahre anhaltende Debatte um Sicherheit und Regularien hat zu einem technisch hoch anspruchsvollen und komplexen Messwesen geführt.

Einige der vom Gesetzgeber erhofften und in der Kosten-Nutzen-Analyse beschriebenen Funktionalitäten sind durch die aktuellen Geräte noch nicht umsetzbar. So können die derzeit am Markt verfügbaren Geräte lediglich die auf die Verbraucher ausgerichteten TAFs 1,2,6 und 7 abbilden. Weitere TAFs z.B. für netzdienliche Zwecke (TAF 9 & 10) sowie für datengetriebene Geschäftsmodelle mit feingranularen Messwerten (TAF 14) sollen zeitnah folgen.
Erkennbar haben sich BSI und Markt von dem Gedanken verabschiedet, die heute verfügbaren und künftig entwickelten iMSys nach Generationen in G1, G2 usw. Geräte zu unterscheiden. Die Entwicklung wird stattdessen auf inkrementelle Weise per Firmware-Update und Rezertifizierung erfolgen.

Die Geräte weiterer sechs Hersteller befinden sich derzeit noch im Zertifizierungsverfahren. Mit Verzögerung werden diese für weiteren Wettbewerb der Gerätehersteller sorgen.

Fahrplan für die weitere Digitalisierung der Energiewende

Um die Digitalisierung der Energiewende zügig voranzutreiben, hat das BMWi einen Maßnahmenkatalog aufgestellt und in einem Fahrplan veröffentlicht (ebenfalls am 31.01.2020). Fokus liegt dabei auf die Optimierung des iMSys-Rollouts. Hier werden u.a. Anpassungen von EEG und §14a EnWG angekündigt, sodass steuerbare Verbraucher und EEG- und KWKG-Anlagen zukünftig auch größtenteils über BSI-zertifizierte Smart-Meter gesteuert und geschaltet werden müssen.  Auch der Übergang zur sternförmigen Kommunikation wird konkretisiert: Die zum 01.12.2019 eingeführte MaKo 2020 bleibt übergangsweise bestehen. Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen wird auf Grundlage des Messwertverarbeitungskonzepts bis zum 30. Juni 2023 evaluiert. Sobald die technische Realisierbarkeit der sternförmigen Kommunikation abrechnungsrelevanter Daten via iMSys bestätigt ist, wird der Zeitpunkt der Umstellung bekanntgegeben, dies wird jedoch frühestens im Jahr 2026 sein.

Auch behandelt der BMWi-Fahrplan, wie Bürger und Kunden thematisch mitgenommen werden sollen und das volle Potenzial der Digitalisierung für die Energiewende gehoben werden soll.

Wo stehen Sie in der Umsetzung des intelligenten Messstellenbetriebs?

Neben dem oben skizzierten Regelbetrieb werden die iMSys zukünftig auch die Basis für neue digitale Geschäftsmodelle wie Mehrspartenmetering/Submetering, IoT- und Smart-Home-Anwendungen und ein neues digitales „Smart Grid“ bilden. In der Folge wird eine, zur Erfüllung der Anforderungen des gMSB, ohnehin schon komplexe iMSB-Infrastruktur noch einmal um weitere Komponenten erweitert und zugleich zu einer hoch performanten und zuverlässigen IKT-Infrastruktur heranwachsen.

Im Markt ist ein deutlicher Trend festzustellen. Viele Messstellenbetreiber lassen eine Reihe von Leistungskomponenten des intelligenten Messwesens durch externe Dienstleister abdecken. Aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich zukünftiger Anforderungen und zur Sicherstellung eines möglichst hohen Flexibilitätsgrades des intelligenten Messstellenbetriebs werden nur vermeintliche Kernbereiche eigenständig ausgeprägt. Gleichzeitig wird deutlich, dass sich der Markt für GWA-, MDM-Dienstleister sowie Plattform- und Visualisierungslösungen bereits vor dem Pflicht-Rollout in einer Konsolidierungsphase befindet. Durch die permanenten Verzögerungen müssen Dienstleister ihre Angebote schon viel zu lange vorfinanzieren, ohne bisher neue Umsätze generieren zu können.

Ein weiteres Mal haben sich die Rahmenbedingungen für Messstellenbetreiber konkretisiert und neue Marktentwicklungen ergeben. Spätestens jetzt ist es erforderlich, die MSB-Aktivitäten und insbesondere die MSB-Strategie im Energieversorgungsunternehmen auf den Prüfstand zu stellen.

Unterstützende Werkzeuge bilden hierbei eine Strategieevaluation, Prozess- und Wettbewerbsanalysen sowie das Heranziehen von Dienstleistungsbenchmarks für Leistungs- und Kostenbestandteile. HORIZONTE ist seit Jahren auf diese Aufgaben und die Digitalisierung der Energiewende spezialisiert. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Ihrer individuellen „MSB – Standortbestimmung“ oder erstellen für Sie eine „Second Opinion Messwesen“.

Veröffentlicht am 3. Februar 2020