Neuerungen aus dem Gesetzgebungsverfahren des EEG 2021

Nach Konsultationsstadium nun ins Kabinett

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird bereits seit längerer Zeit erwartet – ein weiter geschärfter Referentenentwurf liegt nun seit Montag, dem 14. September vor. Das EEG 2021, wie es vom federführenden Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (BMWi) benannt wurde, befand sich in der Kalenderwoche 38 im Prozess der Stakeholder- und interministeriellen Konsultation, bevor es nun am 23. September 2020 dem Regierungskabinett vorgelegt wird. Vorbehaltlich verschiedener Änderungen bleibt die nächste Revision des EEG, die im Januar 2021 in Kraft treten soll, den Grundprinzipien des Gesetzes treu, die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien marktfähiger zu machen, indem sie an Ausschreibungen für erneuerbare Energien festhält und gleichzeitig neue Entwicklungen wie die nationale Wasserstoffstrategie 2020 und die Strompreisgestaltung für das Laden von E-Autos einbezieht. Dennoch äußern viele Verbände und Interessengemeinschaften deutliche Kritik an der Novelle, und auch am Umstand, dass ihnen lediglich 72 Stunden zur Kommentierung des 140-Seiten starken Entwurfs zugestanden wurden. Im Folgenden wird auf einige dieser Kritikpunkte kurz eingegangen. 

Ausweitung der Smart-Meter-Pflicht 

Einige Stakeholder, bspw. Anlagenbetreiber und die Metering-Branche traf der aktuelle Entwurf wie ein Schlag: Die gesetzliche Rolloutverpflichtung von intelligenten Messsystem (iMSys) aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gegenüber Einspeisern wird demnach im Entwurf von § 9 des EEG erweitert. Lag die Untergrenze für den Einsatz von iMSys bisher bei 7 kWp, sollen laut dem Referentenentwurf zukünftig bereits Anlagen ab 1 kWp mit iMSys ausgestattet werden. Hintergrund ist, dass die Ist-Einspeiseleistung, also der Tarifanwendungsfall (TAF) 9, auch für solche Anlagen durch den Netzbetreiber abrufbar sein soll, um Maßnahmen bei unterschiedlichen Netzzuständen ergreifen zu können. Für Anlagenbetreiber bedeutet der verpflichtende Einsatz von iMSys voraussichtlich jedoch erst einmal lediglich höhere Kosten ohne größeren Nutzen. Die aktuell verfügbaren TAFs1 bieten Anlagenbetreibern nämlich, wie Verbände und Verbraucherschützer kritisieren, keinen Mehrwert zu der aktuell eingesetzten proprietären Technik. Welche Kosten genau auf die Betreiber der tausenden betroffenen Anlagen zukommt, verrät der Entwurf aber noch nicht.  

Doch der Referentenentwurf geht noch weiter. Nicht nur eine Ausweitung der mit iMSys auszustattenden Einspeiser ist im Gespräch, sondern auch, an welchen Anlagen künftig Steuertechnik vorzusehen sein wird, unterliegt einer Änderung. Um Netzbetreibern tatsächlich auch Netzeingriffe zu ermöglichen, sollen bereits Anlagen ab 15 kWp verpflichtend mit Steuerboxen ausgerüstet werden. Die dafür notwendige CLS-Technik hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht, wenngleich die Branche bisher noch immer auf verbindliche regulatorische Rahmenbedingungen wartet. Aber auch hierauf geht die Novelle kurz ein und legt dar, dass das „Ziel einer konsistenten und ambitionierten Digitalisierungsstrategie erfordert, dass möglichst viele Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen ausschließlich über zertifizierte Smart-Meter-Gateways und nach den technischen Richtlinien und Schutzprofilen des BSI interoperabel und sicher ferngesteuert werden. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, für das zukünftige Energieinformationsnetz weitere Standards nach § 27 MsbG zu entwickeln, um stufenweise eine sichere Fernsteuerung von technischen Anlagen über weiterentwickelte Standards und zertifizierte Technik durchzusetzen.“ 

Ausgenommen von den Regelungen seien Anlagen, die sich bereits in der Direktvermarktung befinden.  

Die beiden geplanten Maßnahmen sollen innerhalb von fünf Jahren umgesetzt sein – nach erfolgter Markterklärung gemäß MsbG versteht sich. Letztere, mutmaßt die Zeitung für kommunale Wirtschaft, könne bereits im Rahmen der BSI-Marktanalyse Ende Oktober erfolgen. Erklärt werden diese Verpflichtungen als „zwingende Voraussetzung für die Umsetzung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie.“ Ebenfalls wird sodann in der Erklärung auf das Gesamtziel verwiesen, bis 2030 möglichst viele Messstellen mit iMSys auszustatten, um möglichst viele energiewenderelevante Anwendungen sicher (bspw. vor Cyber-Angriffen) in das intelligente Energienetz zu integrieren. 

Schneller zum klimaneutralen Stromsektor  

Neben dem Messwesen betrifft die EEG-Novelle auch noch viele weitere Bereiche der Energiewirtschaft. Erneuerbare Energien sollen schneller wachsen, billiger werden und mehr Akzeptanz finden, damit die Klima- und Umweltziele erreicht werden können. Das Ziel Deutschlands, vor der Mitte des Jahrhunderts treibhausgasneutral zu werden, wird so auch in das EEG 2021 aufgenommen. Dabei soll der Stromsektor bereits im Laufe der 2040er Jahre klimaneutral werden.  

Durchbruch für den Mieterstrom? 

Der Referentenentwurf will auch dem so genannten „Mieterstrom“ zum Durchbruch verhelfen. Während Hausbesitzer schon seit langem von der Energiewende profitieren können, indem sie PV-Anlagen auf ihren Dächern installieren und dafür Einspeisevergütungen erhalten, konnten Menschen, die in Mietwohnungen leben, bisher nur bedingt an der Energiewende partizipieren. Vermieter größerer Objekte hatten oft nicht genügend Anreize, Solaranlagen auf diesen Häusern zu installieren und sie von ihren Mietern nutzen zu lassen. Das EEG 2021 erhöht jetzt aber die Höhe des Mieterstromaufschlags, um die Attraktivität zu erhöhen. 

Negativen Strompreisen soll entgegengetreten werden 

An einer anderen Front wird jedoch gespart: Um zukünftig seltener negative Strompreise im Markt zu haben, welche den Erneuerbare-Energien-Zuschlag in die Höhe treiben, setzt das EEG 2021 Anlagenbetreibern neue Anreize, flexibler zu reagieren, um eine Überproduktion zu vermeiden. Damit sollen Situationen mit geringer Stromnachfrage aber hoher gleichzeitiger Stromeinspeisung aus konventioneller plus erneuerbarer Energie entschärft werden. Lösungsmöglichkeiten sieht der Entwurf auch direkt vor: „Anlagenbetreiber müssen künftig eigene Wege finden, sich gegen Negativpreisphasen abzusichern, indem sie z.B. Kooperationen mit Speicherbetreibern eingehen, neue Anlagentechnik einsetzen, (…) oder Absicherungsgeschäfte am Stromterminmarkt tätigen.“ 

Mehr Markt, mehr Digitalisierung 

Zusammenfassend gibt der Referentenentwurf einen Weg vor, der auf „mehr Markt“ und die konsequente Digitalisierung der Energiewende auf Basis von iMSys und ihrer sicheren Kommunikationsplattform setzt. Der weitere Gesetzgebungsprozess, sowie die parallellaufenden Entwicklungen im Rahmen des sogenannten Stufenmodells zur Weiterentwicklung der erweiterten iMSys-Standards sowie der Anpassung des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes lassen einen heißen Herbst erahnen. Der Wandel als einzige Konstante für die Energiewirtschaft – wir analysieren das Thema weitergehend für Sie, kommen Sie auf uns zu! 

Neuigkeiten, auch fürs Messwesen, durch die EEG-Novelle 2021