Bald wird auch Submetering digital – was ändert die Energieeffizienzrichtlinie?

Für die Bereiche Strom und Gas erteilte die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten bereits 2009 mit der dritten Binnenmarktrichtlinie zu Strom und Gas die Aufgabe, das Messwesen intelligent zu gestalten. In Deutschland wurde dazu bspw. im Jahr 2016 das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erlassen. Komplexe Technik- und Sicherheitsthemen lassen die Umsetzung stocken. Erst ein Hersteller konnte ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway bereitstellen. Zwar werden zeitnah die Zertifizierungen anderer Hersteller erwartet, doch mit dem Beschluss der neuen Energieeffizienzrichtlinie (engl: Energy Efficiency Directive, im Folgenden daher „EED“) im Rahmen des EU-Winterpakets, hat die EU bereits neue Herausforderungen für die Branche auf den Weg gebracht: So sollen bald die Verbrauchsdaten weiterer Sparten digitalisiert werden. Dadurch wird eine transparentere Abrechnung für Verbraucher ermöglicht. Die Inhalte der Richtlinie müssen bis Sommer 2020 in deutsches Recht überführt werden und der erste harte Meilenstein für die Versorger und die Wohnungswirtschaft ist nur noch ein gutes Jahr entfernt. Im Folgenden haben wir kurz die wichtigsten Eckdaten samt Auswirkungen der EED zusammengestellt:

Fernauslesbarkeit wird großgeschrieben

Sobald die EED in deutsches Recht übergeht, dürfen auf Basis der Artikel 9a und 9b nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. Fernauslesbar bedeutet nach der EED, dass die bei den Haushalten ungeliebten Ableser nicht mehr in die Wohnung kommen müssen. Mit Beginn des Jahres 2027 sollen dann alle Bestandszähler fernauslesbar sein. Maßgeblich ist jedoch, dass technische Machbarkeit und wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit gegeben sind. Ist dies der Fall, wird digitales Submetering für Mehrzweckgebäude verpflichtend. Hier müssen auch einzelne Wohneinheiten individuelle Verbrauchszähler erhalten.

Informationstransparenz soll hergestellt werden

Haushalte mit fernauslesbaren Zählern oder Heizkostenverteilern sollen ab dem 25. Oktober 2020 mindestens zweimal jährlich abrechnungsrelevante Verbrauchsinformationen zur Verfügung gestellt bekommen. Auf Wunsch der Mieterinnen soll diese Information sogar vierteljährlich bereitgestellt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine monatliche Informationsbereitstellung vorgeschrieben werden. Die erhöhte Transparenz des Verbrauchs soll den Haushalten ermöglichen, ihre Energieeffizienz besser nachzuvollziehen und diese bestenfalls zu optimieren.

Welche Sparten sind betroffen?

Das MsbG hat die Bedingungen für die verpflichtende Fernauslesung bereits für die Sparten Strom (>6.000 kWh Verbrauch oder best. Einspeiser; §31) und teilweise Gas (bei sogenannten Liegenschaftsmodellen, welche in §6 bzw. §40 beschrieben sind) definiert. Die EED bezieht sich nun vor allem auf Heizkostenverteiler und die Sparten Wärme und Wasser. Teilweise sind die Verpflichtungen zur Fernauslesbarkeit lediglich implizit aus den Richtlinien und Gesetzen ersichtlich. Wobei die geforderten unterjährigen Verbrauchsinformationen lediglich mit Hilfe der Funkauslesung umsetzbar sind. Hier ergeben sich also direkte Synergien zur kompletten Digitalisierung der Zählerwelt.

Umsetzung in deutsches Recht

Bezüglich der Einschätzung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit zur verpflichtenden Zählerfernauslesung haben die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten noch Spielräume, dies in das nationale Recht zu überführen. Hier kann sich nämlich auf die Erstellung von Machbarkeitsstudien bezogen werden. Ein Beispiel für eine solche Studie ist die Kosten-Nutzen-Analyse, welche in Deutschland 2013 für das intelligente Messwesen erstellt wurde. Bis zum Sommer 2020 wird jedoch kaum ein stichhaltiges Gutachten zu erwarten sein. Es bleibt somit abzuwarten, wie die exakte Umsetzung in deutsches Recht aussehen wird. Handeln sollten Versorger und Wohnungswirtschaft aber schon jetzt: Die Eichfrist von Heizkostenverteilern beträgt in der Regel zehn Jahre, sodass der heutige Verbau eines nicht-fernauslesbares Verteilers bereits vor Ablauf der Eichfrist teure Handlungen durch Aufrüstung oder Ersatz nach sich ziehen könnte. Weiterhin kann die Digitalisierung schon heute Mehrwerte für die verschiedenen Kundengruppen bieten. Neben der digitalen Zählerwelt könnte zum Beispiel weitere Sensorik über das sichere Smart-Meter-Gateway angebunden werden.