Gutachten veröffentlicht zum Topthema 2 der Digitalisierung der Energiewende: Regulierung, Flexibilisierung und Sektorkopplung

Seit 2018 sind verschiedene namhafte Organisationen aus Wirtschaft und Wissenschaft vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beauftragt, im sog. Barometerprojekt den Stand der Digitalisierung der Energiewende im Deutschland zu überwachen. Das bereits für Ende 2018 erwartete Gutachten zum Topthema 2 „Regulierung, Flexibilisierung und Sektorkopplung“ wurde nun veröffentlicht. Die Gutachter analysieren darin, welche Mechanismen dazu beitragen können, den sich verändernden zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Das Gutachten ist damit die Grundlage einer Ausgestaltung der erwarteten Verordnung zum §14a EnWG, liefert aber auch den Rahmen für die Weiterentwicklung vieler anderer Regelungswerke, deren Anpassung bisweilen durch verschiedene Entwicklungen notwendig geworden ist.

Das klassische Modell von Erzeugern auf der einen und Verbrauchern auf der anderen Seite ist Geschichte

Hintergrund ist im Kern die sich verändernde Situation auf der Lastseite. Verbraucher auf Niederspannungsebene haben neben dem weiterhin gut prognostizierbaren Haushaltsstromverbrauch zunehmend eigene Erzeugungsanlagen, teilweise mit Energiespeichern, im Einsatz, deren Einspeisung volatil ist. Hinzukommen mit der E-Mobilität, dem zunehmenden Einsatz von Wärmepumpen weitere Lasten, deren steigender Energieverbrauch -allen Bemühungen um Energieeffizienz zum Trotz- einen erheblichen weiteren Netzausbau werden notwendig machen. Besonders vor dem Hintergrund dieser größeren, volatilen, teilweise bidirektionalen Leistungsflüsse auf Niederspannungsebene, müssen die Netze stärker an ihren Leistungsgrenzen betrieben werden. Die bisher übliche Dimensionierung der Netze an der höchsten möglichen Last wäre dabei volkswirtschaftlich untragbar, so die Gutachter. Aus diesem Grund gelte es ein neuen Regulierungsrahmen zu schaffen, der eine bessere Auslastung der Netze verspreche, ohne in anderen Bereichen zu ineffizientem Verhalten oder aber Härtefällen für einzelne Netznutzer zu führen.

Das konkrete Modell möchte Flexibilität für Erzeuger und Lasten belohnen

Einer der wesentlichen Umsetzungsvorschläge des Gutachtens ist die Einteilung der angeschlossenen Netzkunden in flexible und unflexible Nutzer. Netzkunden, die über Flexibilitäten verfügen, sollen diese im künftigen Regime mit dem Ziel einer Reduktion des Netzausbaubedarfs zur Verfügung stellen und im Gegenzug durch erheblich geringere Netzentgelte profitieren. Eine solche Anpassung des Regulierungsregimes wäre indes für klassische Verbraucher, mit Jahresstromverbräuchen bis 6.000 kWh, die kaum über flexible Lasten verfügen, nicht von entscheidender Bedeutung. Anders stelle sich das Bild für die künftig erwarteten Anwendungsfälle dar, die im Zuge der Sektorkopplung und dem weiteren Anwachsen von dezentraler Einspeisung entständen. Wenn Verbraucher beispielweise eine Ladestation installieren, um ein Elektromobil regelmäßig zu laden oder eine Wärmepumpe im Haushalt installierten, wären konkrete Anreize für eine Nutzung von Flexibilitäten erforderlich, denn hinsichtlich der Frage, wann geladen wird, gebe es Spielraum.

In ihrer stochastischen Analyse entwickeln die Gutachter unterschiedliche Modelle einer Weiterentwicklung des Regulierungsregimes und simulieren die Situation typischer Verteilnetztopologien in der Zukunft. Das „Statische Bestellleistungssystem mit bedingter Netznutzung“ wird von den Gutachtern schließlich als optimales Regime bewertet. Dieses Modell honoriere in Verbindung mit der Spitzenglättung durch den Verteilnetzbetreiber die Bereitstellung von Flexibilität und verhindere übermäßigen Netzausbau. Der im Gutachten entwickelte Vorschlag, sieht die Einführung sog. bedingter Bestellleistungen und deren Integration über die Netzentgeltsystematik vor. Dieser sollte neben die für klassische Netzkunden erforderlichen unbedingten Bestellleistungen treten. Bedingte Bestellleistungen eröffneten dann die Spielräume zur „Spitzenkappung“ für Netzbetreiber. Netzbetreiber müssten sich ferner in der Zukunft dazu befähigen, bei Netzengpässen die verfügbare Leistung von Kunden auf die unbedingten Bestellleistungen zu reduzieren und die hierzu erforderlichen Technologien zu implementieren.

Wie geht es nun weiter?

Aus dem Gutachten ergeben sich eine ganze Reihe an Implikationen, bei denen die HORIZONTE-Group mit seinem Strategiespezialisten konsekwent unterstützt. Welche Anpassungen der IT und der eingesetzten Telekommunikationstechnik folgen daraus? Welche Pilotvorhaben machen jetzt Sinn, welche erst später? Wie gehen Verteilnetz- und Messstellenbetreiber die nächsten Schritte an?

Die Weiterentwicklung des Netzbetriebs betrifft die gesamte Organisation der EVUs. Für die Bewältigung der künftigen Aufgaben sind nicht nur die richtigen IT-Systeme erforderlich, auch die Kompetenzen des Personals und das Wissen über die Zusammenhänge innerhalb der Organisation ist über Jahre hinweg konsekwent zu entwickeln. Sollte es nun zu weiteren Verzögerungen kommen, droht automatisch deutlich höherer Aufwand im Ausbau der Netze.